Jugendamt Unna: Ein dokumentiertes Muster im Umgang mit Kinderschutzbedenken

Dies ist kein gewöhnlicher Elternkonflikt

Diese Seite befasst sich mit dem institutionellen Umgang mit wiederholten Kinderschutzhinweisen durch Mitarbeitende des Jugendamts Unna, insbesondere Frau Christiane Flammang sowie den Mitarbeitenden, die anschließend Teile des Falls übernahmen.

Es geht nicht um eine gewöhnliche Meinungsverschiedenheit zwischen getrennt lebenden Eltern.

Die zentrale Frage lautet, ob Mitteilungen der Kinder sorgfältig untersucht, vollständig dokumentiert und mit verhältnismäßigen Schutzmaßnahmen beantwortet wurden – oder ob diese Hinweise verharmlost, als Elternkonflikt umgedeutet und stattdessen mit schwerwiegenden Einschränkungen gegen den Elternteil beantwortet wurden, der sie meldete.

Die vorliegenden Unterlagen werfen erhebliche Fragen auf hinsichtlich:

  • einer ungleichen Behandlung der Eltern;
  • unvollständiger und selektiver Dokumentation;
  • einer nicht erkennbaren Untersuchung wichtiger Äußerungen der Kinder;
  • der fehlenden Sicherung des genauen Wortlauts und der getrennten Zuordnung verschiedener Quellen;
  • unbeantworteter Anfragen nach Schutzmaßnahmen und Informationen;
  • einer unangemessenen persönlichen Charakterisierung durch eine Behördenmitarbeiterin;
  • unklarer Zuständigkeiten;
  • und Entscheidungen, die Kinder davon abhalten könnten, zukünftige Sorgen mitzuteilen.

Kernaussagen

  • Die dokumentierten Kinderschutzhinweise wurden nicht erkennbar durch eine vollständig nachvollziehbare, kindzentrierte Untersuchung beantwortet.
  • Zentrale Fragen zu den berichteten Bettsituationen, zum Unbehagen der Kinder, zum Anschreien und zu angemessenen Schutzgrenzen blieben ohne klar dokumentierte Antworten.
  • Frühere Bedenken hinsichtlich Neutralität, Dokumentation und Fallbearbeitung waren bereits vor der erneuten Eskalation im Juli 2026 bekannt.
  • Die institutionelle Reaktion führte zu erheblichen Einschränkungen des Kontakts zu DM, während die ursprünglichen Schutzfragen ungeklärt blieben.

1. Die dokumentierte Beschwerde gegen Frau Flammang

Das Beschwerdepaket zu Frau Flammang dokumentiert ein Muster, das von August 2025 bis in die späteren Kinderschutzverfahren reicht. Es beruht nicht auf einer einzelnen Meinungsverschiedenheit. Es beschreibt wiederholte Situationen, in denen Aussagen und Wünsche von Melina Fuchs unmittelbar institutionelles Gewicht erhielten, während Bedenken, Unterlagen und Angebote zur unabhängigen Überprüfung von DM nicht mit vergleichbarer Aufmerksamkeit behandelt wurden.

Von Melina gewünschte Einschränkungen wurden gegenüber DM durchgesetzt

Im August 2025 wurde eine von Melina gewünschte Kommunikationsbeschränkung als Anweisung an DM weitergegeben. Im September 2025 wurden von Melina ausgewählte Regelungen – darunter eine Regelung unter Beteiligung der Großmutter der Kinder – von Frau Flammang akzeptiert. DM wurde aufgefordert, diese Regelung positiv zu unterstützen.

Als DM die Sorge äußerte, ein Kind könne glauben, sein Vater habe einen wichtigen Anlass vergessen, bezeichnete Frau Flammang diese Sorge als „psychologischen Wirbel“, ohne das zugrunde liegende Problem zu klären.

In einer weiteren Kommunikation wurde die Einhaltung des von Melina vorgeschlagenen Zeitplans mit der Möglichkeit einer späteren paritätischen Betreuungsregelung verbunden. Dadurch entstand der Eindruck, dass die Erfüllung der Wünsche eines Elternteils Auswirkungen auf den zukünftigen Kontakt von DM zu seinen Kindern haben könne.

Melinas Angaben führten zu Maßnahmen; Hinweise von DM nicht erkennbar zu gleichwertiger Prüfung

Als Melina Verhaltens- oder körperliche Symptome der Kinder meldete – darunter Weinen, Schlafprobleme, Einnässen, Kopfschmerzen, Heimweh und Angst –, reagierte das Jugendamt zügig mit einem gerichtnahen Gespräch. Aus der vorliegenden Korrespondenz geht nicht hervor, dass mögliche Ursachen zunächst unabhängig und haushaltsübergreifend untersucht wurden.

Demgegenüber berichtete DM, das ältere Kind habe gesagt, es bekomme erheblichen Ärger, wenn es mehr über Melinas Partner Abdul Aziz Jobe erzähle. Die verfügbaren Unterlagen zeigen hierzu keine vergleichbare schriftlich dokumentierte Untersuchung oder erkennbare Nachverfolgung.

Angebote zur unabhängigen Überprüfung wurden nicht erkennbar genutzt

DM bot Hausbesuche, Rückfragen bei Schule, Betreuung und Kindergarten, Aussagen weiterer Zeugen, Fotos, Videos, Tagesprotokolle und geeignete Gespräche mit den Kindern an. Aus der vorliegenden Korrespondenz ergibt sich nicht, dass diese Möglichkeiten substanziell genutzt wurden. Auch auf ausführliche deutschsprachige Tagesprotokolle sind keine erkennbaren inhaltlichen Rückfragen, Zeugenbefragungen oder dokumentierten Bewertungen ersichtlich.

Auch die damalige Rechtsanwältin von DM äußerte Bedenken

Die damalige Rechtsanwältin von DM, Neele Pries, äußerte unabhängig die Sorge, Frau Flammang erscheine zu stark involviert und vermische die betroffenen Interessen. Die Frage der Unparteilichkeit wurde somit nicht ausschließlich von DM erhoben, sondern auch durch seine Rechtsvertretung nach Prüfung der Kommunikation und des Verhaltens von Frau Flammang.

Warum das wichtig ist

Eine Kinderschutzbehörde kann Risiken nicht glaubwürdig bewerten, wenn sie bei den Eltern unterschiedliche Maßstäbe anlegt. Wenn die Angaben eines Elternteils schnell zu Anweisungen, Gesprächen oder Einschränkungen führen, während Warnungen, Unterlagen, Zeugen und Angebote zur unabhängigen Überprüfung des anderen Elternteils nicht erkennbar verfolgt werden, kann das Verfahren nicht überzeugend als neutral wahrgenommen werden. Besonders gefährlich ist dies, wenn es um Äußerungen von Kindern zu Angst, Unwohlsein, Geheimhaltung, Schreien, körperlichem Verhalten oder den Grenzen eines Erwachsenen geht.

2. Verwendung einer beleidigenden und unangemessenen Bezeichnung

Im familiengerichtlichen Termin am 22. Oktober 2025 verwendete Frau Flammang gegenüber DM eine beleidigende und unangemessene Bezeichnung.

Eine spätere behördliche Datenschutzprüfung bestätigte, dass diese Formulierung verwendet wurde. Nach dem Prüfbericht räumte Frau Flammang die Wortwahl in ihrer Stellungnahme ein und entschuldigte sich ausdrücklich dafür. Die prüfende Stelle bewertete die Formulierung als unglücklich und als etwas, das hätte vermieden werden sollen.

Die Datenschutzprüfung stellte zugleich keine klinische Diagnose, kein psychologisches Profiling und keinen Datenschutzverstoß fest. Diese Grenzen des Prüfungsergebnisses werden hier ausdrücklich anerkannt. Sie machen das bestätigte Verhalten jedoch nicht bedeutungslos.

Warum das wichtig ist

Eine beleidigende und unangemessene Bezeichnung ist keine neutrale Sprache des Kinderschutzes. Eine solche Charakterisierung in ein familiengerichtliches Verfahren einzuführen, ohne dass eine klinische Begutachtung vorliegt, birgt die Gefahr, den Blick von Beweisen auf eine unbelegte negative Bewertung eines Elternteils zu lenken.

Spätere Schutzmeldungen dieses Elternteils können dadurch vorschnell als kontrollierend, übertrieben oder konfliktgetrieben interpretiert werden, bevor die zugrunde liegenden Hinweise unabhängig geprüft wurden. Genau darin liegt die besondere Bedeutung dieses Vorgangs.

3. Der Umgang mit dem Kinderschutzhinweis vom November 2025

Im November 2025 verständigte DM die Polizei, nachdem das ältere Kind einen Vorfall mit Abdul Aziz Jobe geschildert hatte.

Nach der Schilderung des Kindes ging es nach oben und fand Jobe im Bett des Kindes, unter der Decke und nur mit Unterwäsche bekleidet. Das Kind erklärte, Melina sei nicht im Zimmer gewesen und Jobe sei dort geblieben, während das Kind spielte. Das Kind beschrieb die Situation als unangenehm.

Die Polizei stellte nicht fest, dass Jobe gegenüber dem Kind eine Sexualstraftat begangen hatte. Das wird auf dieser Seite auch nicht behauptet.

Die Kinderschutzfrage lautet, ob auf die Mitteilung über einen teilweise unbekleideten Erwachsenen, der allein mit einem Kind in dessen Bett lag und bei dem Kind Unwohlsein auslöste, eine angemessene Schutzreaktion folgte.

Die Situation erforderte zudem erhöhte Vorsicht, weil gegen Jobe zuvor Berichten zufolge ein sexueller Vorwurf im Zusammenhang mit einer erwachsenen Frau erhoben worden war. Eine Verurteilung aufgrund dieses berichteten Vorwurfs wird hier nicht behauptet. Relevant ist, dass diese Information nach den vorliegenden Darstellungen bekannt war und bei der Frage nach vorsorglichen Grenzen hätte berücksichtigt werden müssen.

Ein gemeinsames Gespräch widersprach dem polizeilichen Rat

Die Rechtsanwältin von DM widersprach dem vorgeschlagenen Vorgehen von Frau Flammang, weil die Polizei geraten hatte, den Sachverhalt nicht vor einer sachgerechten Prüfung gemeinsam mit Melina zu besprechen. Die Rechtsanwältin erklärte, Frau Flammang handle gegen den ausdrücklichen Rat der Polizei.

Ein gemeinsames oder vorschnell abgestimmtes Gespräch konnte die Aussagen beeinflussen, Erklärungen angleichen oder Druck auf das Kind ausüben, bevor der Sachverhalt unabhängig festgestellt worden war.

Der beantragte Sachbearbeiterwechsel wurde abgelehnt

Vor dem dringenden Gespräch beantragte die Rechtsanwältin von DM formell einen Wechsel der zuständigen Sachbearbeiterin. Begründet wurde dies mit früher gemeldeten Bedenken zu Jobe, dem Umgang mit privaten Nachrichten von DM, der Verwendung einer beleidigenden und unangemessenen Bezeichnung und dem daraus entstandenen Vertrauensverlust.

Die Leitung lehnte den Wechsel nach Rücksprache mit Frau Flammang ab. Eine zweite Mitarbeiterin und ein getrenntes Gespräch wurden angeboten. Die verfügbaren Unterlagen zeigen jedoch keine erkennbar unabhängige Prüfung der Unparteilichkeitsbedenken, bevor Frau Flammang weiter beteiligt blieb.

Die angeforderten Gesprächsprotokolle wurden nicht wie erwartet erstellt

Die Rechtsanwältin von DM forderte vor dem Gespräch ein schriftliches Protokoll an und wiederholte diese Forderung danach. Statt eines vollständigen Protokolls versandte Frau Flammang eine kurze vier Punkte umfassende „Info“-E-Mail und behandelte diese später als vollständige Wiedergabe des Gesprächs.

Diese Zusammenfassung ließ wesentliche Zusammenhänge aus:

  • den Inhalt der Mitteilung des Kindes;
  • den Rat der Polizei;
  • frühere Hinweise zu Jobe;
  • den vorübergehenden Charakter des Vorschlags von DM;
  • besprochene alternative Schutzmaßnahmen;
  • und die Gründe, aus denen DM nicht sofort zum gewöhnlichen Betreuungsplan zurückkehren wollte.

Die Zusammenfassung erklärte außerdem, es sei keine Einigung erzielt worden. DM und seine Rechtsanwältin dokumentierten zeitnah ein anderes Verständnis: Die Kinder sollten vorübergehend bei DM bleiben, bis Schutzbeschränkungen in Bezug auf Jobe eingerichtet waren; anschließend sollte die gewöhnliche Betreuungsregelung wieder aufgenommen werden.

Eine mögliche vorherige Kommunikation muss geklärt werden

Spätere Nachrichten deuteten darauf hin, dass Melina davon ausging, bereits mit dem Jugendamt und ihrer Rechtsvertretung Rücksprache gehalten zu haben. Sie forderte DM auf, Frau Flammang anzurufen. Dies wirft eine berechtigte Frage auf: Welche Informationen wurden Melina wann und von wem mitgeteilt?

Die Nachrichten allein beweisen keine unzulässige Absprache oder unbefugte Weitergabe. Sie begründen jedoch einen Anspruch auf eine vollständige Dokumentation der betreffenden Kommunikation.

Warum das wichtig ist

Protokolle sind in einem Kinderschutzfall keine bloße Verwaltungsformalität. Eine unvollständige Zusammenfassung beeinflusst, was später Vorgesetzte, Verfahrensbeteiligte, Rechtsanwälte und das Gericht erfahren. Werden die Mitteilung des Kindes, der polizeiliche Rat, vorgeschlagene Schutzmaßnahmen und der vorübergehende Charakter einer Position weggelassen, kann eine Schutzreaktion fälschlich als elterliche Blockade erscheinen.

4. Die Berichte vom Juli 2026 und der Zusammenbruch des Schutzprozesses

Im Juli 2026 machten die Kinder weitere Angaben zu den Verhältnissen in Melinas Haushalt und zum Verhalten von Jobe.

Die Berliner Polizei nahm die Angelegenheit ernst. Die Kinder wurden angehört, zwei polizeiliche Vorgangsnummern wurden angelegt und DM wurde angewiesen, dass die Kinder vorläufig bei ihm bleiben sollten.

Die wiederaufgefundenen Polizeimaterialien dokumentieren Berichte über:

  • wiederholte Situationen im Zusammenhang mit einem Bett und Jobe;
  • Jobe in Unterwäsche;
  • Melinas teilweise Abwesenheit;
  • die Äußerung des jüngeren Kindes, dass es sich dabei nicht gut fühlte;
  • erhebliches Schreien im Haushalt;
  • und einen gesonderten Vorgang wegen des Verdachts einer Misshandlung.

Das jüngere Kind berichtete DM außerdem, Jobe habe es getreten.

Was die Polizei nicht festgestellt hat

Die Polizei stellte nicht fest, dass Jobe eines der Kinder sexuell missbraucht oder eine Sexualstraftat gegen die Kinder begangen hatte. Diese Seite behauptet das nicht.

Die Sorge besteht darin, dass die Kinder wiederholte Situationen mit einem teilweise unbekleideten Erwachsenen in oder an ihren Betten, Zeiten ohne Anwesenheit der Mutter, körperliches und emotionales Unwohlsein, intensives Schreien und einen behaupteten Tritt schilderten.

Diese Umstände verlangten keine Vorverurteilung. Sie verlangten eine sorgfältige Gefährdungseinschätzung und angemessene vorsorgliche Grenzen, während der Sachverhalt geklärt wurde. Es geht nicht um eine strafrechtliche Verurteilung ohne Beweise, sondern um das erkennbare Fehlen verhältnismäßiger Schutzmaßnahmen als Reaktion auf Verhalten, das die Kinder als unangenehm beschrieben.

Die Aussagen der Kinder mussten nach Quelle und Wortlaut getrennt werden

DM verlangte wiederholt, dass die Aussagen jedes Kindes, jede Quelle und jeder Vorfall getrennt behandelt werden. In den Unterlagen fanden sich unterschiedliche Formulierungen wie „auf dem Bett“, „im Bett“, „unter der Decke“, „unbekleidet“, „in Unterwäsche“ und „in Boxershorts und T-Shirt“.

Diese Unterschiede mussten durch neutrale, altersgerechte Fragen geklärt werden. Sie durften weder zu einer einzigen vereinfachten Darstellung vermischt noch als Beweis dafür behandelt werden, dass die zugrunde liegende Sorge erfunden war. Kinder – insbesondere junge Kinder – verwenden erwachsene rechtliche oder körperbezogene Begriffe nicht immer einheitlich.

Entscheidend war, was jedes Kind selbst wahrgenommen hatte, was es mit seinen Worten meinte, wie es sich fühlte, ob sich das Verhalten wiederholte, wer anwesend war und welche Grenzen während der Prüfung erforderlich waren.

Anfragen zu Zuständigkeit und Schutzmaßnahmen blieben unbeantwortet

DM fragte wiederholt, wer für die laufende Gefährdungseinschätzung verantwortlich war, ob die Polizeimaterialien eingeholt und geprüft worden waren, welche vorläufigen Schutzmaßnahmen bestanden, ob Jobes unbeaufsichtigter Zugang zu den Kindern begrenzt worden war und wie die Sicherheit der Kinder kontrolliert werden sollte.

Das Jugendamt bestätigte, dass eine Gefährdungseinschätzung anhängig war und Elke Reuters bereits mit den Kindern gesprochen hatte. Die vorliegende Korrespondenz enthält jedoch keine klare Antwort mit einem konkreten vorläufigen Schutzplan. Ebenso ist nicht erkennbar, dass DM substanzielle Informationen über tatsächlich umgesetzte Vorsichtsmaßnahmen erhielt.

Die verfügbaren Unterlagen belegen keine ausreichende Untersuchung der Kernfragen

Die verfügbaren Dokumente zeigen nicht, dass in den Gesprächen mit den Kindern die wichtigsten Fragen erkennbar und substanziell untersucht wurden:

  • warum Jobe sich nur in Unterwäsche in oder an den Betten der Kinder befand;
  • ob er mit einem der Kinder allein war;
  • wie oft ähnliche Situationen vorkamen;
  • ob ein Kind getreten worden war;
  • welcher körperliche Kontakt stattfand;
  • warum die Kinder sich unwohl fühlten;
  • und ob ein Kind Konsequenzen befürchtete, wenn es offen sprach.

Ohne das vollständige Gesprächsprotokoll wird hier nicht behauptet, dass keine dieser Fragen jemals gestellt wurde. Das dokumentierte Problem besteht darin, dass die verfügbaren amtlichen Unterlagen nicht erkennen lassen, dass sie gestellt, beantwortet und vor einschneidenden Entscheidungen angemessen berücksichtigt wurden.

DM beantragte unverzüglich die Sicherung der Unterlagen

Nach dem Gerichtstermin beantragte DM formell die Sicherung von Datum, Uhrzeit, Dauer und Ort der Gespräche, den Identitäten aller anwesenden oder mithörenden Personen, den Fragen und möglichst wortgetreuen Antworten, der getrennten Zuordnung jeder Aussage zum jeweiligen Kind, sämtlichen Aufzeichnungen und Notizen, Entwürfen und endgültigen Einschätzungen, gerichtlichen Empfehlungen, Polizeimaterialien, Schutzplänen sowie der Kommunikation zwischen Jugendamt, Elke Reuters, Melina und Gericht.

Diese Anträge zeigen, dass die Dokumentationsprobleme zeitnah gerügt wurden. Sie wurden nicht erst nachträglich für diese öffentliche Kampagne konstruiert.

5. Der Termin am 29. Juli: Kinderschutzfragen wurden durch Vorwürfe gegen DM verdrängt

Nach dem unmittelbar nach dem Termin erstellten Gedächtnisvermerk von DM wurde das berichtete intensive Schreien inhaltlich nicht erörtert. Die Bettvorfälle, Jobes Bekleidung, Melinas Anwesenheit oder Abwesenheit, die Wiederholung und das Unwohlsein der Kinder wurden nur begrenzt untersucht.

Demgegenüber wurden Vorwürfe, DM habe die Kinder befragt oder unter Druck gesetzt, erst gegen Ende des Termins eingeführt und sofort erheblich gewichtet. DM zufolge wurden ihm zuvor weder der vollständige Wortlaut noch Daten, zugrunde liegende Fragen, Kontext oder eine getrennte Zuordnung zu den Kindern mitgeteilt.

Diese späten Vorwürfe wurden dennoch im Zusammenhang mit begleitetem Umgang und der Ablehnung einer geplanten Frankreichreise verwendet. Diese Darstellung beruht auf dem zeitnahen schriftlichen Gedächtnisvermerk von DM und wird nicht als gerichtliche Feststellung ausgegeben.

Claudia Kowaczek: Leitungsverantwortung ohne transparente Klärung

Claudia Kowaczek wurde in der Korrespondenz als Sachgebietsleitung Soziale Dienste bezeichnet. Ihre Beteiligung beschränkte sich damit nicht darauf, lediglich in routinemäßigen E-Mails in Kopie gesetzt zu sein.

Der Antrag auf Sachbearbeiterwechsel im November 2025

Am 26. November 2025 teilte Kowaczek der Rechtsanwältin von DM mit, dass Frau Flammang dem Fall weiterhin zugeordnet bleibe. Sie äußerte Vertrauen in Flammangs Neutralität und organisierte das vorgeschlagene Gespräch unter Beteiligung von Flammang und Frau Christin Kirschen.

Dies geschah, nachdem die Rechtsanwältin von DM formell Bedenken erhoben hatte hinsichtlich Flammangs früherem Umgang mit Kinderschutzhinweisen, ihres Umgangs mit privaten Mitteilungen von DM, der Verwendung einer beleidigenden und unangemessenen Bezeichnung, ihres geplanten Vorgehens trotz des polizeilichen Rats und des daraus entstandenen Vertrauensverlusts.

Die verfügbaren Unterlagen zeigen nicht, dass Kowaczek vor ihrer Unterstützung der weiteren Beteiligung Flammangs eine unabhängige Prüfung veranlasste. Die Rückversicherung der Leitung erfolgte vielmehr nach Rücksprache mit der Mitarbeiterin, deren Verhalten beanstandet worden war.

Kowaczeks Rolle nach den Polizeiberichten vom Juli 2026

Am 15. Juli 2026 unterzeichnete Kowaczek eine E-Mail, in der DM auf einen Eilantrag beim Familiengericht verwiesen wurde, falls er die sofortige Unterbringung der Kinder bei sich erreichen wollte. Die E-Mail forderte außerdem den Polizeibericht an und erklärte, die Angelegenheit werde intern besprochen.

Am 20. Juli erklärte Frau Kirschen, sie und Kowaczek hätten die Kinderschutzprüfung übernommen, während Frau Flammang für das familiengerichtliche Verfahren zuständig bleibe.

Damit hatte Kowaczek während des Zeitraums, in dem DM wiederholt konkrete Schutzfragen stellte, eine direkte Leitungs- und Sachverantwortung. DM fragte unter anderem, wer für die Gefährdungseinschätzung zuständig war, ob die vollständigen Polizeimaterialien vorlagen, welche Schutzmaßnahmen gegenüber Jobe bestanden, ob der berichtete Tritt untersucht worden war, ob Schlafzimmer- und Aufsichtsgrenzen galten und wie die Sicherheit der Kinder kontrolliert wurde.

Die verfügbare Korrespondenz enthält keine abschließende schriftliche Gefährdungseinschätzung oder Schutzentscheidung von Kowaczek, die diese Fragen beantwortet.

Anträge auf Sicherung der Beweise

Der Antrag auf Beweissicherung vom 30. Juli war unmittelbar an Kirschen und Kowaczek gerichtet. Verlangt wurden die Sicherung und Offenlegung von Gesprächsnotizen, konkreten Fragen und Antworten, kindbezogener Quellenzuordnung, Polizeimaterialien, Entwürfen und endgültigen Einschätzungen, Schutzplänen, Unterlagen zu begleitetem Umgang und der Frankreichreise sowie der vollständigen Entscheidungs- und Kommunikationskette.

Aus den vorliegenden Materialien ergibt sich keine abgeschlossene Antwort, durch die diese Anträge vollständig geklärt wurden.

Warum das wichtig ist

Leitungsverantwortung umfasst mehr, als einen Elternteil an das Gericht zu verweisen oder mitzuteilen, dass eine Angelegenheit intern besprochen werde.

Nachdem Kowaczek die weitere Beteiligung Flammangs unterstützt und später Mitverantwortung für die Kinderschutzprüfung im Juli übernommen hatte, war sie dafür verantwortlich, dass Unparteilichkeitsbedenken unabhängig bearbeitet, Polizeimaterialien vor Schlussfolgerungen eingeholt, Aussagen der Kinder ordnungsgemäß dokumentiert, konkrete Schutzmaßnahmen geprüft und beide Eltern transparent über den Schutzprozess informiert wurden.

Die verfügbaren Unterlagen belegen nicht, dass diese Verantwortung zu einem transparenten und dokumentierten Schutzplan führte.

Damit wird nicht behauptet, Kowaczek habe persönlich jede umstrittene Entscheidung getroffen. Dokumentiert ist jedoch, dass sie zu entscheidenden Zeitpunkten eine Leitungsfunktion innehatte und wesentliche Fragen innerhalb ihres Verantwortungsbereichs weiterhin unbeantwortet sind.

Die vorherige vollständige Kontaktunterbrechung wurde nicht erkennbar überprüft

Vor dem Termin hatte DM ungefähr 16 Tage lang keinen persönlichen, telefonischen oder videobasierten Kontakt zu den Kindern. Nach seinem Gedächtnisvermerk wurde diese vollständige Unterbrechung nicht substanziell neu bewertet, bevor weitere Einschränkungen verhängt wurden.

Warum das wichtig ist

Das zentrale Ungleichgewicht besteht nicht lediglich darin, dass Behörden eine für DM ungünstige Entscheidung trafen. Die Hinweise der Kinder führten zu keinen klar kommunizierten, vorfallsbezogenen Schutzmaßnahmen gegenüber Jobe. Fragen zu Betten, Kleidung, fehlender Aufsicht, Schreien, dem berichteten Tritt, Wiederholung und Unwohlsein blieben offen. Spät vorgebrachte Vorwürfe zu Gesprächen von DM mit den Kindern führten dagegen unmittelbar zu schwerwiegenden Konsequenzen für seinen Kontakt zu ihnen.

6. Beteiligung von Frau Flammang während der laufenden Unparteilichkeitsprüfung

Vor dem Termin am 29. Juli war ein formeller Antrag nach § 17 SGB X zur Überprüfung der Unparteilichkeit von Frau Flammang bereits bestätigt worden.

DM dokumentierte anschließend, dass Frau Flammang dennoch aktiv am Termin teilgenommen und inhaltliche Einschätzungen oder Empfehlungen abgegeben habe. Die verfügbaren Unterlagen enthalten keine abgeschlossene Entscheidung nach § 17 SGB X, aus der hervorgeht, ob ihre weitere Mitwirkung unabhängig geprüft, durch die Leitung genehmigt oder durch Schutzvorkehrungen begrenzt wurde.

Dies wird als offene Verfahrensfrage dargestellt, nicht als abgeschlossene behördliche Feststellung von Befangenheit.

Warum das wichtig ist

Eine Unparteilichkeitsprüfung verliert einen wesentlichen Teil ihrer Schutzwirkung, wenn die betroffene Mitarbeiterin den Fall weiter beeinflusst, bevor die Prüfung entschieden wurde. Dies wiegt umso schwerer, wenn bereits ein anwaltlicher Wechselantrag, unvollständige Dokumentation, eine behördlich bestätigte unangemessene Charakterisierung und ein erheblicher Vertrauensverlust vorliegen.

7. Zersplitterte Zuständigkeit und fehlende transparente Verantwortung

Nachdem Einwände gegen die weitere Beteiligung von Frau Flammang erhoben worden waren, übernahmen andere Mitarbeiterinnen des Jugendamts – darunter Frau Christin Kirschen und Frau Claudia Kowaczek – wichtige Teile des Kinderschutzverfahrens.

Die verfügbaren Unterlagen deuten darauf hin, dass Frau Flammang für familiengerichtliche Angelegenheiten zuständig blieb, während Frau Kirschen und Frau Kowaczek Teile der Kinderschutzprüfung bearbeiteten. Dadurch entstand eine zersplitterte Struktur: Verschiedene Personen bearbeiteten Teile desselben Falls, Frau Flammangs fortdauernder Einfluss blieb umstritten, Fragen zu ihrer Rolle wurden an Leitung oder Datenschutz verwiesen und DM konnte nur schwer erkennen, wer letztlich für Entscheidungen und Schutzmaßnahmen verantwortlich war.

Die Unterlagen belegen bislang keine formelle Disziplinarentscheidung, durch die Frau Flammang vollständig aus dem Fall entfernt wurde. Sie zeigen vielmehr eine Verlagerung wichtiger Aufgaben bei zugleich unklarem Umfang ihrer weiteren Beteiligung.

Die Unterlagen zum begleiteten Umgang schufen zusätzliche Unklarheit

Die Unterlagen zum begleiteten Umgang enthielten Berichten zufolge eine Bestätigung, dass eine eingehende Beratung und Erläuterung der Voraussetzungen und Folgen stattgefunden habe. DM unterschrieb nicht, weil er erklärte, eine solche vollständige Beratung habe nicht stattgefunden.

Am 30. Juli stellte Frau Kirschen klar, dass die Unterstützung des Jugendamts bei begleitetem Umgang freiwillig sei und für die konkrete Ausgestaltung die schriftliche familiengerichtliche Entscheidung abgewartet werden müsse. Dies hob die gerichtliche Umgangsbeschränkung nicht auf. Es machte jedoch deutlich, dass Unklarheit darüber bestand, was das Jugendamtsformular bestätigte, welche Beratung tatsächlich erfolgt war und wie der Umgang praktisch umgesetzt werden sollte.

Warum das wichtig ist

Ein Elternteil, dem die Trennung von seinen Kindern droht, darf nicht zwischen unklaren Zuständigkeiten, unbeantworteten Sicherheitsfragen, umstrittenen Bestätigungen und wechselnden Verweisungen zwischen Stellen verloren gehen. Kinderschutz verlangt nachvollziehbare Verantwortung für Polizeiunterlagen, Gespräche mit Kindern, vorläufige Schutzmaßnahmen, Elternkommunikation, gerichtliche Empfehlungen und deren Dokumentation.

8. Das dokumentierte Muster begründet ernsthafte Zweifel an der erkennbaren Neutralität

Voreingenommenheit darf nicht allein deshalb behauptet werden, weil eine Behörde eine ungünstige Entscheidung trifft. Die Sorge ergibt sich hier aus dem Gesamtmuster:

  • Melinas Angaben führten wiederholt zu Maßnahmen.
  • Beweise und Angebote zur unabhängigen Überprüfung von DM wurden nicht mit vergleichbarer Dringlichkeit erkennbar verfolgt.
  • Eine bedeutende Äußerung des älteren Kindes vom September 2025 führte zu keiner sichtbar dokumentierten Nachverfolgung.
  • Frau Flammang führte eine unangemessene persönliche Charakterisierung von DM in ein Gerichtsverfahren ein.
  • Die Rechtsanwältin von DM stellte ihr Verhalten und ihre Unparteilichkeit unabhängig infrage.
  • Ein Sachbearbeiterwechsel wurde ohne erkennbar unabhängige Prüfung abgelehnt.
  • Das Novembergespräch wurde in einer Zusammenfassung festgehalten, die wesentlichen Kinderschutzkontext ausließ.
  • Wiederholte Anfragen nach Schutzmaßnahmen im Juli führten zu keinem klar dokumentierten Schutzplan.
  • Die verfügbaren Unterlagen belegen keine ausreichende Untersuchung der Kernfragen aus den Kinderberichten.
  • Das berichtete intensive Schreien wurde im Julitermin nach dem Gedächtnisvermerk nicht inhaltlich erörtert.
  • Späte Vorwürfe gegen DM erhielten Gewicht, obwohl vollständiger Wortlaut, Kontext, Daten und getrennte Zuordnung nicht vorlagen.
  • Frau Flammang wirkte Berichten zufolge weiter inhaltlich mit, obwohl die Unparteilichkeitsprüfung noch nicht entschieden war.
  • Gegen DM als meldenden Elternteil wurden schwere Einschränkungen verhängt, während vergleichbare vorsorgliche Grenzen gegenüber Jobe aus den geprüften Unterlagen nicht hervorgehen.

Keiner dieser Punkte allein beweist sämtliche gegen das Jugendamt erhobenen Vorwürfe. In ihrer Gesamtheit begründen sie jedoch die ernsthafte Sorge, dass DM nicht als glaubwürdiger schützender Elternteil behandelt und nachteilige Informationen über ihn stärker gewichtet wurden als Hinweise, die seine Kinderschutzbedenken stützten.

9. Die ungeklärte Frage der Verhältnismäßigkeit

Es geht nicht darum, dass die Behörden Jobe ohne Beweise für schuldig erklären mussten. Die Polizei stellte keine Sexualstraftat gegen die Kinder fest, und diese Seite behauptet keine solche Straftat.

Die ungeklärte Frage lautet, warum der Kontakt der Kinder zu DM umfassend eingeschränkt wurde, bevor erkennbar geprüft worden war, ob engere, vorfallsbezogene Grenzen gegenüber Jobe ausreichten.

Mögliche vorsorgliche Maßnahmen waren:

  • kein Schlafen in den Betten der Kinder;
  • kein Betreten oder Verbleiben in den Betten der Kinder in teilweiser Bekleidung;
  • kein unbeaufsichtigter Kontakt in den Schlafzimmern;
  • angemessene Aufsicht durch Erwachsene;
  • Untersuchung des berichteten Tritts;
  • unabhängige Folgegespräche;
  • und eine vorläufige Beobachtung während der Sachverhaltsklärung.

Solche Maßnahmen hätten Jobe nicht für schuldig erklärt. Sie hätten anerkannt, dass ein Kind wiederholt Unwohlsein im Zusammenhang mit einem Erwachsenen in einer intimen Schlafzimmersituation beschrieben hatte.

Warum das wichtig ist

Kinderschutz ist präventiv. Behörden müssen nicht warten, bis eine Sexual- oder Gewalttat bewiesen werden kann, bevor sie angemessene Grenzen zwischen Erwachsenen und Kindern festlegen. Ein verhältnismäßiges System kann gleichzeitig anerkennen, dass keine Straftat festgestellt wurde und dass das berichtete Verhalten dennoch vorsorgliche Schutzmaßnahmen rechtfertigt.

10. Drei Wege, auf denen dieser Umgang die Gefahr für die Kinder erhöht haben könnte

1. Zukünftige Mitteilungen könnten verhindert werden

Die Kinder vertrauten DM nach den Berichten ausreichend, um ihm von Verhalten zu erzählen, bei dem sie sich unwohl fühlten. DM nutzte daraufhin die vorgesehenen rechtlichen Wege: Er verständigte die Polizei und beantragte Schutzmaßnahmen.

Das für die Kinder sichtbare Ergebnis war, dass ihr Vater aus ihrem gewöhnlichen Alltag verschwand und nur noch begleiteten Kontakt haben sollte. Ein Kind kann aus dieser Abfolge den Schluss ziehen, dass das Sprechen über Sorgen Konflikte, Strafe oder den Verlust einer vertrauten Person verursacht. Auch ohne entsprechende Absicht der Behörden ist dies ein vorhersehbares Kinderschutzrisiko.

2. Es kann der Eindruck entstehen, dass Grenzverletzungen folgenlos bleiben

Wenn wiederholte Berichte zu keinen sichtbaren vorsorglichen Grenzen führen, können beteiligte Erwachsene den Eindruck gewinnen, auch zukünftige Hinweise würden abgewiesen oder als Elternkonflikt umgedeutet.

Diese Seite behauptet nicht, Melina oder Jobe würden zwangsläufig künftig eine Straftat begehen. Die Schutzsorge besteht darin, dass das Verhalten der Behörden eine abschreckende Wirkung entfernt haben könnte. Falls ein Erwachsener schädliche Absichten hätte, könnten fehlende Aufsichtsvorgaben, Schlafzimmergrenzen oder andere Schutzmaßnahmen Raum für schwerwiegenderes Verhalten schaffen.

3. Der rechtmäßige Schutzweg von DM könnte praktisch unbrauchbar geworden sein

DM nutzte den richtigen Weg: Er hörte den Kindern zu, verständigte die Polizei, stellte Informationen bereit und beantragte Schutzmaßnahmen bei Gericht und Jugendamt.

Wenn solche Meldungen anschließend als Elternkonflikt eingeordnet und mit Einschränkungen gegen ihn beantwortet werden, gerät er in eine unmögliche Lage: Entweder meldet er die Aussagen der Kinder und riskiert eine weitere Trennung von ihnen, oder er schweigt und lässt möglicherweise ernstes Verhalten ungemeldet.

Kein Elternteil sollte durch Kinderschutzinstitutionen in diese Lage gebracht werden. Vor allem sollte kein Kind von einem Meldesystem abhängig sein, das den Eindruck erweckt, die zuhörende Vertrauensperson werde bestraft.

11. Laufende Beschwerde- und Prüfverfahren

Die Unterlagen weisen mehrere getrennte Verfahren aus:

  1. eine Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde zur Bearbeitung des Falls durch Frau Flammang;
  2. eine Unparteilichkeitsprüfung nach § 17 SGB X;
  3. eine gesonderte Datenschutzprüfung;
  4. Anträge auf Daten- und Akteneinsicht;
  5. Anträge auf Sicherung der Gesprächs- und Entscheidungsunterlagen;
  6. und gesonderte Bedenken und Beschwerden zur späteren Tätigkeit von Elke Reuters.

Die Datenschutzprüfung endete ohne Feststellung eines Datenschutzverstoßes. Sie bestätigte jedoch die Verwendung einer beleidigenden und unangemessenen Bezeichnung sowie das spätere Eingeständnis und die Entschuldigung von Frau Flammang.

Diese Prüfung entschied nicht, ob die eigentliche Kinderschutzarbeit, die Kommunikation mit dem Gericht, die Gefährdungseinschätzung oder die Behandlung der Eltern sachlich korrekt waren. Der Stand und die Ergebnisse der übrigen Verfahren sollen aktualisiert werden, sobald schriftliche Entscheidungen vorliegen.

12. Was Rechenschaft verlangt

Zweck dieser Seite ist nicht, Schlussfolgerungen ohne Beweise zu verlangen. Verlangt wird eine transparente, unabhängige und am Kindeswohl orientierte Überprüfung.

  1. Eine schriftliche Entscheidung über die Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde und die Unparteilichkeitsanträge.
  2. Eine klare Darstellung der früheren und gegenwärtigen Zuständigkeiten von Frau Flammang.
  3. Die Benennung aller Mitarbeitenden, die für die Prüfungen im November 2025 und Juli 2026 verantwortlich waren.
  4. Vollständige Unterlagen zu den relevanten Kontakten mit beiden Eltern und ihren Vertretungen.
  5. Vollständige Gesprächsprotokolle und Dokumentation der Kinderanhörungen unter konsequentem Schutz ihrer Identitäten.
  6. Die Sicherung von Daten, Zeiten, Orten, Dauer, Anwesenden, Fragen, Antworten, Notizen, Aufzeichnungen, Entwürfen und endgültigen Empfehlungen.
  7. Eine Erklärung, warum die „Info“-E-Mail vom November 2025 wesentlichen Kinderschutzkontext ausließ.
  8. Eine Erklärung, wie der Hinweis des älteren Kindes untersucht wurde, es bekomme Ärger, wenn es mehr über Jobe erzähle.
  9. Eine Erklärung, ob der berichtete Tritt gegen das jüngere Kind untersucht wurde.
  10. Die Offenlegung der Fragen zu Bettvorfällen, teilweiser Nacktheit, körperlichem Kontakt, Schreien und Unwohlsein.
  11. Die Offenlegung der nach beiden Polizeieinsätzen eingerichteten vorläufigen Schutzmaßnahmen.
  12. Eine Erklärung, warum schwere Einschränkungen gegenüber DM verhängt wurden, während vergleichbare vorsorgliche Grenzen gegenüber Jobe nicht erkennbar sind.
  13. Eine Erklärung der Mitwirkung von Frau Flammang während des offenen §-17-Verfahrens.
  14. Die Benennung der Beweise für die erst gegen Ende des Termins vom 29. Juli eingeführten Vorwürfe gegen DM.
  15. Eine unabhängige Neubewertung durch Fachkräfte, die an den umstrittenen Entscheidungen nicht beteiligt waren.
  16. Maßnahmen, die sicherstellen, dass die Kinder Sorgen mitteilen können, ohne zu glauben, dadurch den Kontakt zu einer vertrauten Bezugsperson zu verlieren.

Schlussfolgerung

Die hier dargestellten Unterlagen beschreiben keinen gewöhnlichen Streit zwischen getrennt lebenden Eltern.

Sie beschreiben Kinder, die beunruhigende Angaben machten, einen Vater, der diese Angaben über die vorgesehenen rechtlichen Wege meldete, eine Polizei, die die Berichte ernst nahm, und einen anschließenden Kinderschutzprozess, dessen stärkste Maßnahmen sich gegen den meldenden Elternteil richteten.

Die Polizei stellte nicht fest, dass gegenüber den Kindern eine Sexualstraftat begangen worden war. Diese Seite behauptet das nicht.

Die Frage der öffentlichen Rechenschaft besteht darin, dass das Fehlen einer nachgewiesenen Straftat offenbar so behandelt wurde, als beseitige es den Bedarf an vernünftigen vorsorglichen Grenzen – obwohl die Kinder wiederholte Bettsituationen, teilweise Nacktheit, zeitweise fehlende Aufsicht, Unwohlsein, intensives Schreien und körperliches Verhalten schilderten.

Die Unterlagen dokumentieren außerdem Warnungen, die nicht erkennbar verfolgt wurden, Dokumentation ohne entscheidenden Kontext, eine behördlich bestätigte unangemessene Charakterisierung, unbeantwortete Schutzfragen, zersplitterte Zuständigkeiten, offene Fragen zur Unparteilichkeit und Einschränkungen, die Kinder davon abhalten können, erneut zu sprechen.

Dieses Muster verlangt eine unabhängige Prüfung.

Die Sicherheit der Kinder darf nicht davon abhängen, welchen Elternteil eine Behörde leichter glaubt oder welcher Elternteil frühere Entscheidungen weniger kritisch hinterfragt.

Jede Mitteilung muss anhand ihrer Beweise geprüft werden. Für alle beteiligten Erwachsenen müssen dieselben Maßstäbe gelten. Vernünftige Schutzmaßnahmen dürfen nicht mit einer strafrechtlichen Vorverurteilung verwechselt werden. Und kein Kind sollte lernen, dass eine Bitte um Hilfe dazu führt, dass eine vertraute Bezugsperson verschwindet.


Dokumente – stark geschwärzte Fassungen

Die folgenden Dokumente wurden zum Schutz der Kinder und weiterer personenbezogener Daten umfassend geschwärzt. Sie öffnen sich jeweils als PDF.